Wenn Sie wegen gesundheitlicher Probleme eine Nordseeinsel (wobei Föhr natürlich die Geeignetste ist) zu Ihrem Reiseziel wählen, dann gelten die unter Allgemeines zur Kur gemachten Ausführungen.

Sollten Sie aber auch spezifische Kur-Anwendungen im Sinn haben, so möchten wir Ihnen hier ein paar Anregungen geben:

Die technisch beste Möglichkeit für einen solchen Aufenthalt stellt nach wie vor die sog. Ambulante Badekur dar:
Sie bekommen bei Ihrer Krankenkasse ein Antragsformular, das Ihr Hausarzt ausfüllt und das von der Kasse dem medizinischen Dienst vorgelegt wird. Hinweis: Eine Vorladung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen sollten Sie ablehnen, da diese Untersuchung etwa 120 € kostet, was besonders bei Kindern die Kosten für die gesamten Kuraufwendungen übersteigt!
Im Falle der Zustimmung erhalten Sie dann den sogenannten "Badeärztlichen Überweisungsschein”. Nur wenn dieser uns vorliegt, können wir als "Bade-" oder "Kur-"Ärzte tätig werden. Nur dann sind wir nicht an irgendwelche Heilmittelbudgets gebunden, können also all die Anwendungen verschreiben, die für Ihre spezielle Situation zweckmäßig und sinnvoll sind. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese für die Kasse billigste Form der Kur nur dann als solche gilt (erneute Kur erst nach Ablauf von vier Jahren!), wenn Sie auch den Pensionskostenzuschuss in Anspruch nehmen. Es ist also prinzipiell möglich, nur den "Badeärztlichen Überweisungsschein” zu bekommen, erfordert aber zum Teil harte Verhandlungen mit den jeweiligen Krankenkassen.

Eine Argumentationshilfe wäre für Sie: Die gesamte Badekur kostet meist nur so viel, wie ein oder zwei Tage einer stationären Kurmaßnahme! Dazu kommt, dass Sie bei einer ambulanten Kur Ihren Jahresurlaub verwenden müssen, während eine stationäre Kur volskwirtschaftlich gesehen der Situation bei einer Krankmeldung gleichzusetzen ist: Arbeitsausfall bei Lohnfortzahlung.